Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort
Bochum
Bürgerbegehren gegen Schulzusammenlegung
Träger: Elterninitiative
Status: Bürgerentscheid ungültig
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bochum hatte am 13. Dezember 2007 mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linke und Sozialer Liste die Zusammenlegung des Gymnasiums am Ostring mit der Albert-Einstein-Schule in einem Neubau an der Wiemelhauser Straße zum Schuljahr 2010/11 beschlossen. Hierdurch soll am Ostring für das dort geplante Justizzentrum mehr Platz geschaffen werden.
Absehbar sinkende Schülerzahlen sind nach Auskunft der Stadtverwaltung der Anlass für die Schulzusammenlegung. Die Zahl von elf Gymnasien in Bochum sei auf Dauer nicht haltbar. Man habe nur zwei Alternativen: Entweder eine Schule zu schließen oder zwei von ihnen zusammenzuführen.
Eine Zusammenführung sei die bessere Lösung, weil damit stadtweit die Vierzügigkeit gewährleistet sei und damit die Vielfalt im Bildungsangebot an jeder Schule erhalten bleibe. Die Stadtverwaltung hatte deshalb einen Neubau vorgeschlagen. Dort soll die bisherige Albert-Einstein-Schule mit drei Klassen starten, das bisherige Gymnasium am Ostring mit zwei Klassen, um u.a. ihr altsprachliches Profil zu retten.
Weil es in den meisten Stadtbezirken nur jeweils ein Gymnasium gibt, in Mitte aber sechs, haben sich SPD und Grüne nach eigenen Angaben für die Zusammenlegung zweier Gymnasien im Bezirk Mitte entschieden.
Die Wahl sei dann auf das Gymnasium am Ostring und die Albert-Einstein-Schule gefallen, weil beide Schulen in der Vergangenheit regelmäßig nicht in der Lage gewesen seien, aus den sogenannten "Erstanmeldungen" die nach der Schulentwicklungsplanung geforderte Vierzügigkeit zu erreichen, sondern hierfür - bzw. in einigen Jahren sogar zur Sicherstellung der Dreizügigkeit "Umverteilungen" von anderen Schulen benötigten.
Eine Bürgerinitiative hatte gegen die Zusammenlegung ein Bürgerbegehren gestartet. Das Gymnasium am Ostring biete als einzige Bochumer Schule ein spezielles Ausbildungsprogramm zusammen mit altsprachlichen Fächern an, die einen bevorzugten Standort in der Innenstadt nicht nur verdienten, sondern geradezu brauchten, so die Initiatoren. Die "optimale Verkehrsanbindung" sei ein "unverzichtbarer Beitrag zur Attraktivität dieses besonderen Schulprofils". Gerade die Universitätsstadt Bochum mit ihrem hohen Anteil an Studenten, Hochschullehrern und Professoren könne auf eine humanistische Schulausbildung nicht verzichten. Die Einbeziehung dieser Schule in ein großes Schulzentrum an einem anderen Standort verwische ihr Profil und gefährde ihre Überlebenschancen.
Bzgl. der Schülerzahlen hätten das Landesamt für Daten und Statistik eine bis 2016 zunehmende Zahl von Schülern an Bochumer Gymnasien vorhergesagt.
Der Bau des Justizzentrums müsse die Schule nicht "vertreiben", wenn das Justizgebäude flächensparend mit Hochbauten und Tiefgaragen angelegt werde. Im übrigen erlaube die Nähe zu den Gymnasien Hildegardis und Goethe auf Dauer Kooperationen.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 29. Dezember 2007 begonnen. Am 5. März 2008 hatten die Initiatoren 22.679 Unterschriften übergeben. Laut Verwaltung wurde die notwendige Zahl von 12.078 gültigen Unterschriften erreicht.
Am 3. April 2008 hatte der Rat das Bürgerbegehren mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Sozialer Liste abgelehnt.
Der Bürgerentscheid am 22. Juni 2008 war ungültig. Zwar votierten 70,6 Prozent der Abstimmenden gegen die Zusammenlegung des Gymnasiums am Ostring mit der Albert-Einstein-Schule, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 13,2 Prozent.
Info:
Bürgerbegehren "Erhaltung Gymnasium am Ostring"
Informationen der Stadt Bochum zum Bürgerentscheid
Bürgerbegehren gegen Umbenennung des Ruhrstadions
Träger: Fan-Initiative
Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht
Aktuelles/Ergebnis: Der VfL Bochum wollte das Ruhrstadion in der Stadt gegen einen erhöhten Sponsorenbeitrag der Stadtwerke Bochum in "rewirpower Stadion" umbenennen. Die Stadt ist Besitzerin des Stadions, in einem Nutzungsvertrag wurde festgelegt, dass eine Umbenennung vom Rat genehmigt werden muss. Dies ist in einer Ratssitzung am 23.06.2006 gegen die Stimmen der Grünen geschehen.
Seit Juli 2006 lief das Bürgerbegehren gegen die Umbenennung des Stadions, mit dem dieser Ratsbeschluss aufgehoben werden sollte. Für die Unterschriftensammlung hatte die Fan-Initiative drei Monate ab Datum des Ratsbeschlusses Zeit.
Am 11. August 2006 meldete der VfL Bochum den Abschluss eines Vertrages mit der Stadtwerke Bochum GmbH über das Benennungsrecht am Ruhrstadion. Danach wird Bochums Spielstätte rewirpowerSTADION heißen. Die Vereinbarung wurde über eine Laufzeit von fünf Jahren, beginnend mit der Saison 2006/07 geschlossen.
Am 23. September 2006 lief die Einreichungsfrist für das Bürgerbegehren aus. Die Unterschriften hierfür wurden nicht eingereicht.
Aktuelles

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