Bielefeld

Bürgerbegehren für Verkauf der Anteile am AKW Grohnde

Träger: Bürgerinitiative "Bielefeld steigt aus"

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: SPD, Grüne und FDP im Bielefelder Rat hatten in ihrer 2009 beschlossenen Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, dass das Atomkraftwerk Grohnde bis 2018, bzw. bei einer Laufzeitverlängerung bis zum Laufzeitende genutzt werden soll. 

 

2010 liefen zwischen den Städten Bielefeld und Bremen Verhandlungen über den Rückkauf von 49,9 Prozent der Anteile an den Stadtwerken Bielefeld. Durch den Rückkauf der Stadtwerke-Anteile würde die Stadt Bielefeld ihre Anteile am Atomkraftwerk in Grohnde verdoppeln. Seinerzeit besaßen die Stadtwerke Bielefeld 16,67 Prozent der AKW- Anteile und bezogen 53 Prozent ihres Stroms von dort. Laut dem Atomausstiegsbeschluss der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2000 sollte das AKW Grohnde Mitte 2018 abgeschaltet werden. CDU/CSU und FDP hatten diesen Beschluss aufgehoben. Am 5. September 2010 hatten sich die Fraktionen auf eine Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke von durchschnittlich 12 Jahren geeinigt.

 

Die Bürgerinitiative "Bielefeld steigt aus" forderte mit ihrem Bürgerbegehren, dass die Stadtwerke Bielefeld nach dem Beschluss zur Verlängerung der Laufzeit von Atomkraftwerken ihre Anteile am AKW Grohnde veräußern und ab Mitte 2018 auf jede Nutzung von Atomstrom verzichten sollte. Finanzielle Mittel der Stadtwerke Bielefeld sollten ausschließlich in die Nutzung von erneuerbaren Energien investiert werden. Diese schafften vor Ort und in der Region Arbeitsplätze und Kaufkraft und machten die Stadt unabhängig von „ausländischen und endlichen Energiequellen, wie Gas, Kohle und Uran“. Die Bürgerinitiative wollte unabhängig von den Entscheidungen im Bund keine Laufzeitverlängerung für das AKW Grohnde und keine weitere Beteiligung der Stadtwerke Bielefeld an dem Kraftwerk.

 

Ein unabhängiges Gutachten für die Ermittlung des Kaufpreises zum Rückkauf der Anteile an den Stadtwerken Bielefeld von der Stadt Bremen gehe davon aus, dass das Kernkraftwerk Grohnde Mitte 2018 abgeschaltet wird. Deshalb sei es jetzt wichtig, dass sich die Stadtwerke eindeutig auf den Ausstieg aus der Atomenergie bis 2018 festlegen. Um wirklich nur den von dem neutralen Gutachter ermittelten Kaufpreis von 109,2 Millionen Euro zum Rückkauf der Stadtwerke-Anteile von der Stadt Bremen zahlen zu müssen, stünden die Stadtwerke in der Pflicht, zeitnah ihr Energiekonzept bis 2050 vorzulegen. Statt auch über 2018 hinaus auf die Nutzung von Atomstrom zu setzen, seien kostenaufwendige Investitionen in die Nutzung von erneuerbaren Energien zu tätigen. Erst dadurch sei der in dem Gutachten ermittelte Kaufpreis auch gerechtfertigt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 3. September 2010 begonnen. Am 7. April 2011 hatte der Rat mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP, Bürgernähe und Linken die Verwaltung beauftragt, Verfahrensschritte einzuleiten, zu denen der Anteilsverkauf und das Ende des Atomstrombezugs gehören könnten. Am 21. Juli 2011 hatte der Rat einen Antrag von SPD, FDP und Grünen beschlossen, mit dem die Beendigung des Strombezugs aus dem AKW Grohnde bis zum Jahr 2018 zur Kenntnis genommen wird.

 

Mit der Rücknahme der Laufzeitverlängerung für Atomkraftwerke durch den Bundestag sind die Strombezugsrechte der Stadtwerke Bielefeld für das AKW Grohnde auf einen Zeitraum bis 2018 begrenzt worden. Damit wurde die Hauptforderung des Bürgerbegehrens erfüllt, das Bürgerbegehren deshalb nicht eingereicht, wie die Bürgerinitiative am 19. Oktober 2011 bekannt gab. Laut den Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten sich rund 10.000 stimmberechtigte Bielefelder in die Unterschriftenlisten eingetragen.

 

Info:

Bürgerbegehren "Bielefeld steigt aus"

Wikipedia: Kernkraftwerk Grohnde

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Bürgerbegehren für Erhalt von Grundschulen

Träger: Elterninitiative "Chancengleichheit für Bielefelder Schüler"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig, aber erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bielefeld beabsichtigte, am 4. November 2010 aus Kostengründen die Schließung von fünf einzügigen Grundschulen zu beschließen und so bis zu 1,5 Millionen Euro einzusparen. Betroffen gewesen wären die Schulen Brocker, Hellingskamp, Hoberge, Josef und Schröttinghausen. Deren Schüler sollen auf andere, weiter entfernte Grundschulen verteilt werden.

 

Eine Elterninitiative lehnt Grundschulschließungen als Mittel zur Einsparung in öffentlichen Haushalten ab. Den aufnehmenden Schulen fehlten teilweise die baulichen Voraussetzungen zusätzliche Schüler aufnehmen zu können sowie freie Plätze an Offenen Ganztagsschulen. Für Umbaumaßnahmen an Gebäuden und Bushaltestellen würden noch nicht benannte Kosten anfallen. Grundschulschließungen führten zu Chancenungleichheit in Stadtbezirken und Wohngebieten. Die Bildungsqualität müsse erhalten bleiben. Deswegen seien stadtteilbezogene und wohnortnahe Schulen notwendig. Die Initiative fordert, dass alle Grundschulen, die die gesetzlichen Mindestanforderungen für einen Schulbetrieb (Mindestzügigkeit und Mindestgröße von 18 Kindern pro Klasse) erfüllen, erhalten bleiben.

 

Anstelle von Schulschließungen sollten alternative Sparvorschläge von der Verwaltung unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger erarbeitet werden. Um die Kosten für den Erhalt der Grundschulen zu decken, schlug die Elterninitiative den Verzicht auf "überflüssige und kostspielige" Bauvorhaben wie etwa das Technisches Dienstleistungszentrum (Kosten bis zu 26,5 Mio. Euro), die Gestaltung des Platzes Kesselbrink (Kosten bis zu 12,4 Mio. Euro) und der Neugestaltung der Straßen am Kesselbrink (Kosten bis zu 4,8 Mio Euro) vor.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 24. September 2010 begonnen. Bis zur Ratssitzung am 4. November 2010 hat die Elterninitiative rund 40.000 Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren in dieser Sitzung für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren enge die Stadt zu sehr in ihrer Planung ein, weil die Eltern eine Bestandsgarantie für alle Grundschulen forderten. Durch das Schulgesetz sei den Schulträgern aber vorgegeben, durch schulorganisatorische Maßnahmen angemessene Klassen- und Schulgrößen zu gewährleisten. Eine angemessene Schulgröße sei im Grundschulbereich eine Schule mit mindestens je zwei Parallelklassen pro Jahrgang, die jeweils mindestens 24 Schülerinnen und Schüler habe. Grundschulen müssten bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens ein Klasse pro Jahrgang. Der Regelfall sei also eine mindestens zweizügige Grundschule.

 

Auch sei der Kostendeckungsvorschlag unzulässig. Das Bürgerbegehren spreche sich ohne zeitliche Beschränkung für den Erhalt aller Bielefelder Grundschulen aus. Zwar seien derzeit über die genannten fünf Schulen hinaus keine weiteren schulorganisatorischen Maßnahmen geplant. Dennoch dürfe hier zu bedenken sein, dass Schulentwicklungsplanung ein laufender Prozess sei. Vor diesem Hintergrund hätten die das Bürgerbegehren unterstützenden Bürger zumindest darüber informiert werden müssen, dass der gewählte Kostenansatz sich auf die Schließung von fünf Grundschulen bezieht, bei einem Erhalt aller Grundschulen aber auch höher ausfallen könnte.

 

Mit dem Bürgerbegehren werde der „Verzicht auf überflüssige und kostspielige Bauvorhaben wie z.B. Technisches Dienstleistungszentrum“ vorgeschlagen. Im Kostendeckungsvorschlag würden keinerlei weitere Angaben dazu gemacht, welche Folgen eintreten, wenn das Technische Dienstleistungszentrum nicht realisiert wird. Hierdurch werde der unzutreffende Eindruck erzeugt, zur Finanzierung der Einsparungen im Zusammenhang mit den Auflösungen von Grundschulen könne auf die Summe von 26,5 Millionen Euro zurückgegriffen werden. Tatsächlich stehe die Summe aber nicht zur Finanzierung der Einsparungen zur Verfügung. Die beiden Bestandsimmobilien Ankergebäude und Kreishaus wiesen erhebliche bauliche Mängel auf, die im Ergebnis - bei Nichtrealisierung des Technischen Rathauses - eine Vollsanierung nach sich ziehen würden.

 

Der weitere Kostendeckungsvorschlag „Verzicht auf überflüssige und kostspielige Bauvorhaben wie z.B. Platzgestaltung Kesselbrink/ Straßen Kesselbrink/ Neugestaltung“ genüge ebenfalls nicht den gesetzlichen Anforderungen an einen Kostendeckungsvorschlag. Die zu investierende Summe werde nur zum Teil durch die Stadt aufgebracht.

 

Laut der das Bürgerbegehren beratenden Kanzlei Dr. Obst & Hotstegs aus Düsseldorf ist das Bürgerbegehren jedoch zulässig. So stelle die Klassenstärke von 24 Schülern einen Soll-Wert dar, der durchaus unterschritten werden dürfe. Auch der Kostendeckungsvorschlag sei rechtlich nicht zu beanstanden. Liege für die Mehrzahl der Bielefelder Grundschulen keine Schließungsabsicht vor, entstünden diesbezüglich durch das Bürgerbegehren auch keine zusätzlichen Kosten. Allgemeine Kosten, die unabhängig von der Durchführung des Bürgerbegehrens entstünden, seien von diesem weder zu schätzen noch konkret zu beziffern. Ein ausdrücklicher Hinweis, auf wie viele Grundschulen sich die Kostenschätzung bezieht, sei weder rechtlich erforderlich, noch sei er in der konkreten Situation geboten gewesen.

 

Der Kostendeckungsvorschlag erfülle auch die weiteren Anforderungen der Rechtsprechung. Insbesondere hätten die Unterzeichner des Begehrens insgesamt eine Deckungssumme von über 40 Millionen Euro bezeichnet. Dass angesichts eines derart großen, abstrakten Sparpotenzials die Kosten von 1,5 Millionen Euro gedeckt werden könnten, bestreite die Beschlussvorlage nicht. Auf eine detaillierte Auseinandersetzung könne daher verzichtet werden.

 

Am 25. Oktober hatte Oberbürgermeister Pit Clausen (SPD) aber bereits mitgeteilt, dass die Entscheidung über die Schließung der fünf Grundschulen aufgeschoben worden sei. Der Rat wird voraussichtlich im November 2011 darüber beschließen, welche Grundschulen erhalten bleiben. Bis dahin sind die Planungen ausgesetzt, um unter Hinzuziehung eines externen Moderators in Mediationsgesprächen einen Kompromiss-Vorschlag zu erarbeiten.

 

Trotzdem haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 19. November 2010 beim Verwaltungsgericht Minden Klage gegen den Beschluss des Rates zur Unzulässigkeit ihres Begehrens eingereicht.

 

Nachdem der Landtag 2011 beschlossen hatte, die Mindestgröße für Grundschulen von 196 Kinder auf 92 deutlich abzusenken, lenkte auch die Ratsmehrheit ein und beschloss, alle Grundschulen vorerst zu erhalten. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens haben daraufhin gegenüber dem Verwaltungsgericht das Klageverfahren zum Bürgerbegehren für "erledigt" erklärt. Die Stadt hat sich der Erklärung angeschlossen und das Gericht hat das Verfahren am 30. November 2011 eingestellt.

 

Info: Bürgerbegehren "Chancengleichheit für Bielefelder Schüler"

 

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Bürgerbegehren gegen Umzug der Stadtbibliothek

Träger: Die Linke Bielefeld

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bielefeld hatte am 13. März 2008 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, den Umzug der Stadtbibliothek in das Amerikahaus weiter zu verfolgen.

 

2011 soll die Stadtbibliothek in das fast verwaiste Amerikahaus am Neumarkt umziehen. Das alte Gebäude soll möglichst verkauft und neu genutzt oder abgerissen werden. Statt die städtische Immobilie an der Wilhelmstraße für 20 Millionen Euro zu sanieren, ist die Ratsmehrheit für das Anmieten des dann für die Bibliothek umgebauten Amerikahauses. Dies koste über 20 wie über 30 Jahre gerechnet zwei bis dreimal weniger als eine Sanierung.

 

Parallel zum Umzug entstünden am Neumarkt neue Chancen: ein lebendigeres Quartier, Öffnung und Sanierung der alten Hauptpost als Zugang zur Bibliothek und mit neuem Angebot für die Menschen.

 

Die Linke hatte ein Bürgerbegehren gegen den Umzug gestartet. Begründet wurde das Begehren mit den hohen Mietkosten am neuen Standort. Die Sanierung der alten Bibliothek an der Wilhelmstraße sei billiger, so die Linke. Darüber hinaus kritisierte die Partei, dass Kinder, Jugendliche und Ältere lange Wege zu diesem verkehrsfernen Ersatz auf sich nehmen müssten.

 

Das Amerikahaus sei 1991 in "unbebautes Niemandsland" gesetzt worden. Seit 1996 sei es ein "Geisterhaus". Der HFS-Immobilienfonds suche daher als Vermieter unentwegt Mieter oder Käufer. Das heute von der Stadtbibliothek belegte eigene Grundstück am zentralen Jahnplatz werde durch Abriss zur "privaten Verwertung" frei. Was dann dort gebaut werden soll, wisse niemand.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Juni 2008 begonnen. Am 19. Februar 2009 hatten die Initiatoren 9.548 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 26. März 2009 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren hätte spätestens am 4. März 2008 eingereicht werden müssen, weil es sich auf einen Ratsbeschluss vom 4. Dezember 2007 beziehe. Für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse gilt eine Einreichungfrist von drei Monaten. Außerdem sei die notwendige Zahl an Unterschriften nicht erreicht worden.

 

Info: Die Linke Bielefeld

 

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Bürgerbegehren gegen Unterzeichnung von Mietvertrag für zentrale Stadtbibliothek

Träger: Die Linke Bielefeld

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bielefeld hatte am 13. März 2008 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen beschlossen, den Umzug der Stadtbibliothek in das Amerikahaus weiter zu verfolgen.

 

Die Linke hatte ein Bürgerbegehren parallel zu einem Bürgerbegehren gegen den Umzug ein weiteres Bürgerbegehren gegen die Unterzeichnung eines Mietvertrags mit einem Immobilienfonds für die zentrale Stadtbibliothek durch den Bürgermeister gestartet.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Juni 2008 begonnen. Am 19. Februar 2009 hatten die Initiatoren 2.538 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 26. März 2009 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren hätte spätestens am 4. März 2008 eingereicht werden müssen, weil es sich auf einen Ratsbeschluss vom 4. Dezember 2007 beziehe. Für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse gilt eine Einreichungfrist von drei Monaten. Außerdem sei die notwendige Zahl an Unterschriften nicht erreicht worden.

 

Info: Die Linke Bielefeld

 

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Bürgerbegehren für Radwege

Träger: Bürgerinitiative "Sichere Detmolder Straße"

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein, dass an allen innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen in Bielefeld, an denen nicht Tempo 30 km/h vorgeschrieben ist, beim Umbau, Ausbau und Neubau Radwege von mindestens 1 Meter Breite angelegt werden.

 

Mehr Lebensqualität und Gesundheitsschutz für alle Bielefelder Bürgerinnen und Bürger erforderten eine Entscheidung gegen eine "nur autogerechte Stadt und Verkehrsplanung", so die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Für den Gesundheitsschutz sei es wichtig, dass alle größeren Straßen sichere Radwege bekämen und mehr Menschen statt Auto- Radfahren. Was nutzten "autogerechte Straßen" in der Innenstadt, an denen aufgrund der zu hohen Belastungen durch Lärm, Feinstäube und Abgase niemand mehr wohnen und leben wollen würde?

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte im Jahr 2005 begonnen. Wegen zu geringer Resonanz wurde die Sammlung abgebrochen und das Begehren nicht eingereicht.

 

Info: Bürgerinitiative Detmolder Straße

 

Aktuelles

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