Bürgerentscheid - Direkte Demokratie vor Ort
Bedburg
Bürgerbegehren gegen Rathausumzug
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerbegehren unzulässig, aber erfolgreich
Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bedburg hatte am 12. September 2006 mit 18 : 15 Stimmen entschieden, dass der ehemalige Toom-Markt in Bedburg zum neuen Sitz des Rathauses werden sollte. Das Kasterer Rathaus sollte damit als Verwaltungssitz aufgegeben werden. Der Beschluss sah nach dem Erwerb der Immobilie eine öffentliche Ausschreibung vor, die den Umbau und den späteren Betrieb auf Basis eines Public Private Partnership-Modells umfasste.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hielten die Entscheidung des Stadtrates, das frühere Toom-Gebäude über ein Vorkaufsrecht für 2,7 Millionen Euro zu erwerben und zum Rathaus umzubauen für unverantwortlich. Mit Kauf, Umbau und Zinsen koste der Umzug des Rathauses den Steuerzahler mindestens 25 Millionen Euro. Dabei kenne niemand den Zustand des Gebäudes, das zudem für die Verwaltung viel zu groß sei. Für das Rathausgebäude in Kaster fehle nach wie vor eine Lösung.
Das Bürgerbegehren wollte deshalb erreichen, dass die Stadt Bedburg verpflichtet wird, Verhandlungen mit dem Eigentümer des Toom-Gebäudes zu führen, um den durch Ausübung des Vorkaufrechts zustande gekommen Kaufvertrag rückabzuwickel.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Februar 2007 begonnen. Am 16. März 2007 hatten die Initiatoren 5.363 Unterschriften für ihr Begehren eingereicht.
Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 27. März 2007 für unzulässig erklärt. Zur Begründung hieß es, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist zur Einreichung eines Bürgerbegehrens spätestens drei Monate nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden sei. Weil alle Fraktionen die Angelegenheit aber für wichtig hielten, kündigten sie die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids an.
Am 6. Juni 2007 hatte die CDU jedoch bekannt gegeben, nicht länger am Toom-Markt als Rathaus-Standort festhalten zu wollen. Der Stadtrat hatte sich am 12. Juni 2007 dieser Haltung angeschlossen.
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