Augustdorf
Bürgerbegehren für Freizeitanlage
Träger: Bürgerinitiative
Status: Bürgerbegehren unzulässig
Aktuelles/Ergebnis: Mit einem Bürgerbegehren will eine Bürgerinitiative eine Freizeitanlage auf dem Römertaggelände in Augustdorf durchsetzen. Im Gemeinderat hatten SPD und Freie Wählergemeinschaft (FWG) mit ihrer Mehrheit am 29. Oktober 2009 ein Ende der Planungen beschlossen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, diese Fläche (ohne Erweiterungsfläche für den benachbarten Friedhof) im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nutzung zu verpachten oder zu vermieten. Dieser Ratsbeschluss soll durch einen Bürgerentscheid aufgehoben werden.
SPD und FWG begründeten ihren Beschluss damit, dass eine zweite Freizeitfläche neben dem Schlingsbruch ist nicht notwendig sei. Es sei nicht zu verantworten, unterhalb des Friedhofs eine "Belustigungsstätte" zu schaffen. Der Unterhalt einer weiteren Freizeitfläche sei außerdem nicht finanzierbar.
Nach Auffassung der Bürgerinitiative ist das ehemalige Römertaggelände ideal, um den Augustdorfer Familien eine Freizeitanlage mit Volleyballfeld, Sandkasten, einer Hügellandschaft zum Spielen und Picknick-Gelegenheiten zu bieten. Die Baptistengemeinde, die evangelische Freikirche, die türkisch-islamische Gemeinde, die Jugendsiedlung Heidehaus sowie die Kästner-Schule und die Realschule seien bereit, sich mit Arbeit und teilweise auch mit Geld zu beteiligen. Damit werde die Gemeinde nicht finanziell belastet.
Da die Freizeitanlage mit Ausrichtung auf das GNZ-Umweltzentrum entstehen soll, werde auch die Ruhe des Sennefriedhofes nicht gestört. Das Sportgelände am Schlingsbruch sei keine Alternative, da es keine Spielmöglichkeiten biete, außerdem koste die Benutzung des dortigen Grillplatzes Geld. Eine Freizeitanlage könne auch zur Integration der Augustdorfer Zuwanderer beitragen. Viele Bürger des Ortes führen bisher immer wieder zu Anlagen in Stukenbrock oder Währentrup.
Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. November 2009 begonnen. Am 28. Januar hatte die Initiative 754 gültige Unterschriften an den Bürgermeister der Gemeinde übergeben. Der Rat hat das Begehren am 25. Februar 2010 mit den Stimmen von SPD und FWG für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung mit einem unzureichenden Kostendeckungsvorschlag. Die Verwaltung hatte in einer Vorlage zur Ratssitzung allerdings empfohlen, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären.
Info:
Bürgerbegehren für Freizeitanlage
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